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Buchhaltung

Buchungsbelege verstehen: Was Unternehmen wissen müssen


Der Buchungsbeleg spielt im Finanzmanagement von Unternehmen eine entscheidende Rolle. Schließlich muss in Unternehmen jede Transaktion belegbar sein. Buchungsbelege machen den Geldfluss in Unternehmen nachvollziehbar und sind das Herzstück jeder effizienten Buchhaltung. Dabei kommt es immer wieder zu Fragen: Was genau steht im Buchungsbeleg? Wie unterscheidet sich der Buchungsbeleg von einer Rechnung? Und: Was ist zu tun, wenn ein Beleg verloren gegangen ist? Wir klären auf.

Was ist ein Buchungsbeleg?

Ein Buchungsbeleg ist ein Dokument, das eine wirtschaftliche Transaktion in einem Unternehmen belegt. Es handelt sich deshalb um eine fundamentale Komponente der Buchhaltung: Jede Transaktion innerhalb eines Unternehmens muss nachvollziehbar sein – auch für externe Prüfstellen und das Finanzamt.

Der Buchungsbeleg ist aber nicht nur ein Instrument zur Nachverfolgung von Finanztransaktionen für Außenstehende. Er ist gleichzeitig ein wichtiger Bestandteil der internen Kontrolle eines Unternehmens: Die ordnungsgemäße Verwaltung ermöglicht es Betrieben, ihre Finanzaktivitäten zu überwachen und sicherzustellen, dass sämtliche Transaktionen korrekt erfasst und berichtet werden.

Ein Buchungsbeleg dient zudem als Grundlage für eine Gegenbuchung in der Buchhaltung: Es handelt sich dabei um ein nachweisbares Dokument, das die Transaktion legitimiert. Im Kontext der doppelten Buchführung fungiert ein solcher Beleg also als Schlüsselelement für die korrekte Aufstellung von Soll und Haben.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Buchungsbeleg und einer Rechnung?

Ein häufiges Missverständnis im Bereich der Buchhaltung betrifft die Unterscheidung zwischen einem Buchungsbeleg und einer Rechnung. Obwohl beide Begriffe oft austauschbar verwendet werden, gibt es wesentliche Unterschiede, die für die genaue Buchhaltung und das Finanzmanagement von Unternehmen wichtig sind.

„Buchungsbeleg“ ist der Oberbegriff, der jedes Dokument umfasst, das eine finanzielle Transaktion innerhalb eines Unternehmens belegt. Diese Dokumente können unterschiedlich sein: So sind zum Beispiel eine Rechnung, eine Quittung, ein Kassenbon oder ein Lieferschein immer gleichzeitig auch Buchungsbelege. Ein Buchungsbeleg liefert lediglich den Nachweis für eine wirtschaftliche Aktivität innerhalb eines Unternehmens, sei es der Kauf von Waren, die Bezahlung von Dienstleistungen oder andere finanzielle Transaktionen.

Eine Rechnung hingegen ist eine spezifische Art von Buchungsbeleg: Sie wird klassischerweise von einem Verkäufer an einen Käufer ausgestellt und dient dazu, eine Schuld für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen zu dokumentieren. Eine Rechnung enthält im Allgemeinen spezifische Details wie den Namen und die Adresse des Verkäufers und des Käufers, eine Liste der verkauften Artikel oder erbrachten Dienstleistungen, den Preis und die Menge jedes Artikels oder jeder Dienstleistung und den Gesamtbetrag, der vom Käufer zu zahlen ist.

Kurz gesagt: Während also alle Rechnungen Buchungsbelege sind, sind nicht alle Buchungsbelege Rechnungen.

Welche Buchungsbelege gibt es?

Welche Buchungsbelege gibt es?

Ein Buchungsbeleg ist jede Art von Dokument, das eine finanzielle Transaktion eines Unternehmens nachweist. Es gibt deshalb verschiedene Arten von Buchungsbelegen, die im Allgemeinen durch die Art der Transaktion bestimmt werden, die sie dokumentieren. 

Einige Beispiele für Buchungsbelege sind:

  • Rechnungen
  • Quittungen
  • Kassenbons
  • Lieferscheine
  • Eigenbelege
  • Frachtbriefe
  • Auftragszettel
  • Kontoauszüge
  • Gutschriften

Ein Beleg für eine Barzahlung beispielsweise dient als Nachweis für eine in bar durchgeführte Transaktion, während eine Rechnung in der Regel eine kreditbasierte oder zahlungsverzögerte Transaktion darstellt. In der Buchhaltung gilt der strikte Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ – was bedeutet, dass jede finanzielle Transaktion durch einen entsprechenden Beleg dokumentiert sein muss. Nicht dokumentierte Transaktionen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. In solchen Fällen ist der Fiskus dazu berechtigt, Schätzungen über die Betriebsausgaben vorzunehmen.

Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Buchungsbelegen ist wichtig: Sie bestimmt darüber, wie Transaktionen in der Buchhaltung erfasst und verarbeitet werden. Beispielsweise erfordern Transaktionen, die lediglich durch einen Lieferschein belegt werden, in der Regel zusätzliche Schritte in der Buchhaltung – weil dort möglicherweise Angaben fehlen, die zum Beispiel auf einer Rechnung zu den Pflichtangaben gehören.

Auch wenn es um Steuerfragen und das Steuerrecht geht, spielt die Art des Belegs eine Rolle. Für bestimmte Ausgaben oder Investitionen reicht zum Beispiel ein einfacher Kassenbon nicht als Buchungsbeleg aus, weil dort wichtige Angaben über die Transaktion fehlen. Die Buchhaltung muss dann die fehlenden Angaben nachträglich ergänzen.

Wann ist ein Lieferschein ein Buchungsbeleg?

Ein Buchungsbeleg kann in vielen Formen auftreten. Deshalb gilt bei dieser oft gestellten Frage das gleiche Prinzip wie bei Rechnungen und Buchungsbelegen: Jeder Lieferschein ist ein Buchungsbeleg, aber nicht jeder Buchungsbeleg ist ein Lieferschein. Hauptsache ist, dass der Lieferschein eine finanzielle Transaktion dokumentiert und alle gesetzlich notwendigen Informationen enthält.

Was muss ein Beleg enthalten?

Was muss ein Beleg enthalten?

Jeder Buchungsbeleg muss bestimmte Informationen enthalten, damit zum Beispiel das Finanzamt ihn als gültig ansieht. Diese Angaben beinhalten im Allgemeinen:

  • Name und Adresse des ausstellenden Unternehmens
  • Datum der Ausstellung
  • eindeutige Belegnummer
  • Menge und Art der gelieferten Güter oder erbrachten Dienstleistungen
  • Betrag und Art der Bezahlung (Fremdwährungen beachten)
  • Mehrwertsteuer oder andere Steuern

Im Wesentlichen richten sich die Angaben nach der Definition des Buchungsbelegs: Ein Buchungsbeleg ist ein Dokument, das alle wesentlichen Daten einer Transaktion enthält, an der das Unternehmen beteiligt ist und dient gleichzeitig als Nachweis der korrekten Verbuchung. Die genauen Anforderungen können je nach Art des Belegs und den geltenden Gesetzen und Vorschriften allerdings variieren.

Buchungsbeleg: Steuer und Aufbewahrung

Damit ein Buchungsbeleg auch steuerlich als solcher anerkannt wird, muss er zudem gesetzeskonform aufbewahrt werden. Für die meisten Belege gilt dabei eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren, die genauen Fristen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) festgelegt.

Das heißt: Für das Finanzamt ist nicht nur das Steuerjahr relevant, sondern jede Transaktion muss auch bis zu einem Jahrzehnt später nachvollziehbar und nachprüfbar bleiben – und auf Anforderung zeitnah belegt werden können. Auf welche Weise Belege aufbewahrt werden müssen, regeln die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“ (GoBD).

Die ordnungsgemäße Erstellung und Aufbewahrung von Belegen ist also nicht nur wichtig für die eigene Buchhaltung und das Finanzmanagement eines Unternehmens, sondern auch für die Einhaltung steuerrechtlicher Anforderungen. Unternehmen, die ihre Belege nicht ordnungsgemäß verwalten, können sich erheblichen Risiken aussetzen – von Bußgeldern bis hin zum Verdacht der Steuerhinterziehung.

Buchungsbeleg verloren – Was tun?

Buchungsbeleg verloren – Was tun?

Belege sind kritische Dokumente – und ihr Verlust kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei verlorenen Belegen ist das Finanzamt zum Beispiel grundsätzlich zu einer Schätzung der Betriebsausgaben berechtigt, was unter Umständen zu hohen Steuernachzahlungen führen kann. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Unternehmen ihre Belege von vornherein so gewissenhaft wie möglich archivieren.

Handelt es sich um externe Belege, also Belege, die Unternehmen von ihren Kunden oder Zulieferern erhalten haben, können sie ein Duplikat beantragen. Dass beide Parteien den Buchungsbeleg verloren haben, ist nämlich sehr unwahrscheinlich. Wichtig ist aber, dass jedes Duplikat in der Buchhaltung auch als solches kenntlich gemacht wird und diese sogenannten Notbelege eher die Ausnahme bleiben.

Im Zuge der Digitalisierung haben Unternehmen ein hilfreiches Werkzeug zur Hand: Sie können Belege aller Art einfach einscannen. Dafür ist, je nach Anwendungslösung, nicht einmal ein Scanner nötig: Belege lassen sich mittlerweile einfach mit dem iPhone oder jedem anderen Smartphone einscannen und werden automatisch an die Buchhaltung weitergeleitet und gesetzeskonform archiviert.

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Notbeleg und Eigenbeleg

Ein Notbeleg, oft auch als Ersatzbeleg bezeichnet, ist eine Art von Buchungsbeleg, der verwendet wird, wenn der ursprüngliche Beleg nicht vorhanden oder verloren gegangen ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Kopie oder ein Duplikat des ursprünglichen Belegs. Wenn der ursprüngliche Beleg nicht verfügbar ist, stellt der Lieferant oder Verkäufer in der Regel eine Kopie zur Verfügung.

Ein Eigenbeleg hingegen wird vom Unternehmen selbst erstellt, wenn kein anderer Beleg vorhanden ist. Er wird oft verwendet, wenn ein Notbeleg nicht verfügbar ist oder wenn es sich um eine Transaktion handelt, für die kein formeller Beleg ausgestellt wurde, wie z. B. kleinere Barzahlungen. Ein Eigenbeleg sollte die gleichen Informationen enthalten wie ein normaler Buchungsbeleg. Er wird vom Finanzamt in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag akzeptiert.

Vorteile der digitalen Belegerfassung mit Moss

Vorteile der digitalen Belegerfassung mit Moss

Buchungsbelege sind, wie wir gesehen haben, nicht nur für die interne Buchhaltung eines Unternehmens von Bedeutung – sie dienen zugleich als wichtige Nachweise für das Finanzamt. Gehen sie verloren, oder liegen sie nur unvollständig vor, drohen Konsequenzen.

Viele Unternehmen gehen deshalb dazu über, die Belegerfassung zu digitalisieren. Mit Moss steht ihnen dabei eine ganzheitliche Lösung zur Verfügung, die nicht nur die einfache und vollständige Belegerfassung ermöglicht, sondern darüber hinaus mit hilfreichen Tools zu einem effektiven Finanzmanagement beiträgt.

Buchungsbelege lassen sich mit Moss einfach mit dem iPhone oder jedem anderen Smartphone einscannen, werden automatisch erfasst, weitergeleitet und gesetzeskonform archiviert. Das spart Zeit und Ressourcen – und die Buchhaltung kann sich um wichtige strategische Aufgaben kümmern, statt fehlende oder unvollständige Belege manuell zu bearbeiten. Der gesamte Buchhaltungsprozess wird vereinfacht, beschleunigt und ist weniger fehleranfällig.

Gesetzeskonforme Archivierung und DATEV-Schnittstelle

Wichtig bei Buchungsbelegen ist nicht nur die vollständige Erfassung aller Transaktionen, sondern auch deren steuerrechtlich korrekte Aufbewahrung. Mit Moss gelingt auch die Archivierung der Belege problemlos – und dank der DATEV-Schnittstelle lassen sich alle Dokumente leicht ans Finanzamt oder andere Prüfstellen senden.

Egal, ob Barzahlungsbeleg, Lieferschein, Rechnung oder Quittung: Mit Moss bleibt jede Transaktion nachvollziehbar und überprüfbar. Und die zahlreichen weiteren Tools wie zum Beispiel virtuelle Firmenkarten erleichtern das Ausgabenmanagement zusätzlich: Mitarbeiter werden mit einem passgenauen Budget ausgestattet – und weil jede Transaktion automatisch erfasst wird, sind keine Belege in Papierform mehr nötig.

FAQ

Was ist ein Buchungsbeleg?

Ein Buchungsbeleg ist jedes Dokument, das den Nachweis für eine finanzielle Transaktion innerhalb eines Unternehmens liefert. Er kann verschiedene Formen annehmen: So gelten zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und Lieferscheine als Buchungsbelege, solange sie alle erforderlichen Pflichtangaben enthalten.

Wie unterscheidet sich ein Buchungsbeleg von einer Rechnung?

Eine Rechnung ist eine spezifische Art von Buchungsbeleg, die vom Verkäufer an den Käufer ausgestellt wird, um eine Schuld für gelieferte Waren oder Dienstleistungen zu dokumentieren. Eine Rechnung ist also in jedem Fall ein Buchungsbeleg. Umgekehrt ist allerdings nicht jeder Buchungsbeleg eine Rechnung.

Welche Arten von Buchungsbelegen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Buchungsbelegen. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Kassenbons, Lieferscheine, Frachtbriefe, Kontoauszüge, Eigenbelege und Notbelege. Jeder Beleg dient als Nachweis für eine bestimmte Art von finanzieller Transaktion und muss gesetzeskonform aufbewahrt werden.

Was muss ein Buchungsbeleg enthalten?

Ein Buchungsbeleg muss bestimmte Informationen enthalten, wie z. B. den Namen des Verkäufers und des Käufers, das Datum der Transaktion, eine Beschreibung der gekauften Waren oder Dienstleistungen, den Preis und den Gesamtbetrag der Transaktion. Außerdem muss jeder Buchungsbeleg durch eine eindeutige Buchungsnummer identifizierbar sein.

Was kann man tun, wenn ein Beleg verloren gegangen ist?

Wenn ein Beleg verloren geht, können Unternehmen einen Notbeleg oder einen Eigenbeleg erstellen. Beide dienen als Ersatz für den verlorenen Beleg, jedoch unterscheiden sie sich in ihrer Anwendung und Akzeptanz. Notbelege können als Duplikat vom Verkäufer oder Lieferanten angefordert werden, müssen in der Buchhaltung aber als solche kenntlich gemacht werden.

Was bedeutet „Keine Buchung ohne Beleg“?

„Keine Buchung ohne Beleg“ ist ein grundlegendes Prinzip in der Buchhaltung. Es besagt, dass jede finanzielle Transaktion durch einen entsprechenden Beleg nachgewiesen werden muss. Das dient dazu, die Genauigkeit der Buchhaltung zu gewährleisten und Betrug zu vermeiden. Insbesondere für die nachträgliche Prüfung durch das Finanzamt ist die lückenlose Buchungsbelegung von Bedeutung.

Amelie Orterer
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